Weinheim, 27. Mai 2014. (red) Diese Gemeinderatswahl wird den „etablierten“ Parteien im Gedächtnis bleiben: CDU (-3), SPD (-1), Freie Wähler (-2) und FDP (-2) verlieren, die GAL (6) hält sich, Die Linke (2) gewinnt ein Mandat dazu und die Weinheimer Liste (4) zieht als neue Fraktion in den Gemeinderat ein. Die Zahl der Gemeinderäte reduziert sich von 43 auf 38. [Weiterlesen…]
Dr. Thomas Ott ist kein CDU-Sprecher mehr

Dr. Thomas Ott ist als Pressesprecher nach dem „Biergarten-Video“ zurückgetreten.
Weinheim, 17. April 2014. (red) Aktualisiert. Dr. Thomas Ott, langjähriger Pressesprecher des Stadtverbands der Weinheimer CDU, ist heute von seinem Amt zurückgetreten, wie er unserer Redaktion per email mitgeteilt hat. Eine Begründung hat er nicht mitgeliefert. Doch dürfte das „Biergarten-Video“ den Ausschlag nach einer Reihe von Patzern gegeben haben. [Weiterlesen…]
Große Investitionsvorhaben – viele Fragezeichen
Weinheim, 26. Februar 2014. (red) Der Gemeinderat hat den Haushalt 2014 beschlossen, der zehn Millionen Euro mehr kostet als man einnimmt. Insgesamt benötigt die Stadt 106 Millionen Euro auf der Ausgabenseite bei 96 Millionen Euro auf der Einnahmeseite. Die Stadt baut sechs Millionen Euro Schulden ab (von 50 auf 44 Millionen Euro). Zwischen 70 und 100 Asylbewerber sollen an der Heppenheimer Straße untergebracht werden.
[Weiterlesen…]
Listendrama bei der CDU dauert an
Weinheim, 23. Februar 2014. (red) Kam das Scheitern von Christina Eitenmüller und Dr. Elke König überraschend oder wurde der „Stimmköniginnen-Mord“ vorbereitet? Stellen sich beide erneut zur Wahl? Verlassen sie die CDU, gründen eine eigene Liste oder gehen sie zur FDP oder sogar Weinheim Plus? Es wird viel spekuliert – niemand weiß, was passieren wird, aber alle denken drüber nach und versuchen Einfluss zu nehmen. [Weiterlesen…]
Vorplanung für Sporthallen beschlossen
Weinheim, 26. September 2012. (red) Der Gemeinderat hat heute zum „Bedarf an Sporthallen“ entschieden. Es wird eine Vorplanung für Oberflockenbach und Lützelsachsen geben. Für Hohensachsen sollen Sanierungskosten ermittelt werden. Bei allen Beschlüssen machte die Verwaltung aber klar: Eigentlich sind Null Euro für einen Bau vorhanden. Außerdem soll ein Ausschuss ein Hallenkonzept erarbeiten.
Die Ortschaftsräte aus den Ortsteilen sehen kaum sinnvolle Möglichkeiten für Sanierungen. Eine Moderation lehnten sie ab. Das war auch die Haltung des Gemeinderats.
Oberbürgermeister Heiner Bernhard sagte:
Irgendwann wird die Erkenntnis wachsen, dasss nicht alle bestehenden Wünsche erfüllt werden können.
Die Wünsche stehen den Finanzen der Stadt entgegen. Bevor etwas entschieden wird, sollte es einen Entscheidungsfindungsprozess geben. Nach meiner Meinung läuft es hier auf einen Prozess eines Interessenausgleichs hinaus.
Zuvor hatte es aus Oberflockenbach folgende Stellungnahme gegeben:
Es ist an der Zeit, das gegenüber Oberflockenbach abgegebene Versprechen endlich einzuhalten.“ Forderung: Bis Ende des Jahres soll ein Planungsauftrag fertig sein, die Kosten für die Halle sollen in den mittelfristigen Haushaltsplan 2014/15 aufgenommen werden.
Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner sagte:
Wer mich fragt, wieviel Geld zur Verfügung steht. Genau null Euro. Wenn wir Hallen bauen, müssen wir woanders streichen.
Stadtrat Christian Botz (CDU) forderte die Verwaltung auf, einen Vorschlag zu liefern, was finanzierbar sei, worauf Bürgermeister Fetzner sagte, er würde sich als Stadtrat niemals die Chance nehmen lassen, politisch selbst zu entscheiden. Botz konterte, dass die Entscheidung sehr wohl politisch falle, aber der Gemeinderat nicht für die Ausarbeitung des Haushalts zuständig sei.
Stadtrat Carsten Labudda unterstützte ebenso die Haltung der Verwaltung wie auch Weinheim Plus. Labudda macht als einziger Stadtrat einen konkreten Vorschlag:
Ich möchte auf den Vorstoß der Grünen zurückkommen und die Unternehmen beteiligen. Wir sollten die Gewerbesteuer erhöhen, das ist an der Zeit und aus rund einer Million Mehreinnahmen die Hälfte in einen Fonds zur Finanzierung einer Halle und zwar zuerst in Oberflockenbach zu zahlen.
Stadtrat Uli Sckerl (GAL) sagte:
Ich bin Herrn Fetzner dankbar für die klaren Worten. Der geeignete Zeitpunkt für Diskussionen ist die Haushaltsplanung. Und Herr Labudda, wir wollen eine Erhöhung, aber keine Verbindung mit den Hallen. Völlig richtig ist, dass man nicht nur über Investitionen, sondern auch über die Folgekosten reden muss. Das müssen wir ausloten, dann kriegen wir vielleicht einen Start hin.
Der Oberbürgermeister fasste die Vielzahl unterschiedlicher Vorschläge zusammen.
Für Oberflockenbach, Lützelsachsen, Hohensachsen sollen die Kosten ermittelt werden und zweitens die Folgenkosten.
Die Vorplanung für den Bau einer neuer Halle in Oberflockenbach wird beauftragt. Der Antrag wurde bei vier Enthaltungen und einer Gegenstimme angenommen.
Für die bestehende Gemeindehalle in Lützelsachsen wird wegen des schlechten Zustands keine Ermittlung der Sanierungsplanung beauftragt. Auch für Lützelsachsen soll eine Vorplanung in Auftrag gegeben.
Für Hohensachsen wird für Halle und Bad eine gemeinsame Sanierung als Vorplanung beauftragt.
Beide Antrage wurden einstimmig angenommen, ebenso der Antrag, die Folgekosten zu ermitteln.
Außerdem stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für einen Ausschuss, der ein Hallenkonzept erarbeiten soll.
Dossier Breitwiesen: Gemeinderat ist unfähig zur Entscheidung

Alle Zusatzanträge bis auf die Vertagung der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wurden abgelehnt. Die Verwaltung hat ihre Vorlage durchbekommen - aber ist sie damit weiter? Die Gegner meinen: Ja - auf Konfrontationskurs.
Weinheim, 21. März 2012. In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinderat nicht über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens für einen Bürgerentscheid entschieden. Was als „ausgestreckte Hand“ bezeichnet wird, ist ein taktisches Manöver.
Von Hardy Prothmann
Gemeinhin können SPD und CDU nicht so gut miteinander. In Weinheim ist das anders. Heute haben beide Fraktionen den mehr oder weniger selben Antrag gestellt, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu vertagen.
Die SPD ist sowieso geschlossen für die Entwicklung von Breitwiesen, die CDU mehrheitlich, die Freien Wähler auch. CDU und SPD proklamieren für sich, diese Lösung gefunden zu haben. Ob man das glauben soll?
Klage umgangen?
Egal, wie der Gemeinderat heute entschieden hätte – es wäre auf eine Klage hinausgelaufen. Hätte man das Bürgerbegehren abgelehnt, hätte die Bürgerinitiative geklagt. Hätte man zugestimmt, hätte Oberbürgermeister Heiner Bernhard sein angekündigtes Veto ausgeübt. Auch dieser Weg wäre letztlich vor Gericht gelandet.
Winkelzug
Der neuerliche Winkelzug, einfach nicht zu entscheiden und so einem Verfahren zu entgehen, ist reine Taktiererei und zeigt deutlich, wes Geistes Kind der OB und große Teile des Gemeinderats sind. Sie wollen keine Entscheidung durch die Bürger – oder erst, wenn diese schön weichgekocht worden sind.
Ein Hinweis darauf waren Bemerkungen, dass man sich vorstellen könne, die Entscheidungsfrage anzupassen. Die Bürgerinitiative hat das Begehren mit der Frage eingereicht:
„Sind Sie dafür, dass im Bereich Breitwiesen die Ausweisung von Gewerbeflächen unterbleibt?“
Die Fragestellung haben immer fast 4.700 Bürgerinnen und Bürger unterschrieben.
Kommen nun zwei Bürgerentscheide?
Sicherlich wird schon heftig überlegt, wie die neue Frage lauten könnte. Paradox: Durch die Vertagung und gleichzeitige Entscheidung für einen „Bürgerrat“ mit sich anschließendem Bürgerentscheid stehen mit einem Male zwei Bürgerentscheide an. Der der BI, der im Gemeinderat noch nicht abgestimmt worden ist und ein zweiter, der sich aus der Bürgerbeteiligung entwickeln könnte. Man kann aber in der Sache nicht zwei Mal entscheiden und das Bürgerbegehren der BI kam zuerst.
Eine Klage droht trotzdem: Die BI könnte eine Untätigkeitsklage einreichen, damit der Gemeinderat über das Bürgerbegehren entscheiden muss. Die Frage ist, ab wann der Gemeinderat untätig ist? Aktuell nach drei Monaten schon? Oder erst später? Und ist er untätig? Er hat in der Sache ja ein Verfahren beschlossen, an dessen Ende ein Bürgerentscheid stehen soll. Einer oder dieser – ist die nächste Frage.
FDP spricht sich für Breitwiesen und für einen Bürgerentscheid aus
Große Überraschung: Stadtrat Dr. Wolfgang Wetzel stellte Antrag, den Austellungsbeschluss vom Oktober formal aufzuheben. Innerhalb von sechs Wochen solle ein Weg für einen Bürgerentscheid gefunden werden. Dem schloss sich Stadtrat Uli Sckerl (GAL) an. Dessen Antrag, auch die Entscheidung über die Bürgerbeteiligung zu vertagen, wurde abgelehnt.
CDU-Stadtrat Christian Botz sagte: „Aber wenn die BI das Verfahren nicht akzeptiert, dann werden bei einer Beschlussfassung dazu die Gräben nur noch tiefer. Ich stelle den Antrag, sich mit der BI zusammenzusetzen und eine Lösung für das Verfahren zu finden. Wenn wir wie in der Vorlage entscheiden, haben wir keine Gräben zugeschüttet.“
Die Linke-Stadtrat Carsten Labudda sagte: „Ich beantrage den letzten Satz, das Verfahren ruhen zu lassen zu ändern in: Um die Ergebnisoffenheit zu gewähren, wird der Aufstellungsbeschluss zurückgenommen.“
Mehrheit folgt der Verwaltung
Auch diese beiden Anträge wurden abgelehnt. Die Mehrheit des Gemeinderats folgte klar der Verwaltungsvorlage, die nunmehr eine Bürgerbeteiligung über zufällig zu bildende Bürgerräte, organisier durch Professor Lietzmann von der Uni Wuppertal bringen wird.
Die Bürgerinitiative „Schützt die Weinheimer Breitwiesen“ ist nun unter Zugzwang. Man hatte angekündigt, sich an dem Verfahren nicht zu beteiligen, weil es dafür zu spät sei. Die andere Seite wird der BI eine Verweigerungshaltung vorwerfen – das ist sicher. Die Frage, warum sich der Gemeinderat verweigert, über das Bürgerbegehren zu entscheiden, soll damit verdeckt werden.
Alles hängt an der Entscheidung vom Oktober und dem dort genehmigten Aufstellungsbeschluss. Oberbürgermeister Heiner Bernhard hatte den Gemeinderat enorm unter Druck gesetzt, weil er sagte, dass man jetzt entscheiden müsse, sonst sei man aus der Planung raus.
Bewusst Druck aufgebaut oder verschlafen?
Die eigentliche Frage, wieso dieser Aufstellungsbeschluss nicht schon früher zwischen der ATU-Sitzung im Sommer 2007 und der Oktobersitzung 2011 getroffen worden ist, bleibt offen. Hat man bewusst bis zur nach Angaben des OB „letzten Chance“ zugewartet, um Druck aufbauen zu können? Oder die Sache verschlaffen? Beide Varianten zeugen kein gutes Bild der Planungsarbeit der Verwaltung. Ein Grund, warum die Causa Breitwiesen nicht schon früher verhandelt worden ist, wurde niemals benannt.
Die Bürgerinnen und Bürger, die für ein Bürgerbegehren unterschrieben haben, dürften die jetztige Entschlussunfähigkeit der Mehrheit des Gemeinderats mit Unmut zur Kenntnis nehmen.
Für die Bürgerinitiative äußerte sich Rechtsanwältin Ingrid Hagenbruch, als sie ein Mal Rederecht in der Sitzung erhalten hatte: „Ich bin entsetzt über das Demokratieverständnis hier im Gemeinderat. Die Bürger haben nach fünf Monaten ein Recht auf Entscheidung. Ich sehe Ihr Dilemma und ich sehe auch wie Sie sich durch eine einseitige Vorlage in diese Position gebracht haben.“
Vertagung ist kein Ausweg
Applaus bekam die Rechtsanwältin zum Ende ihres Beitrags aus dem Publikum für diese Äußerung:
Ich halte einen Bürgerrat für gut – aber vorher. Sie ziehen hier ein Parallelverfahren mit 30 Bürgern auf und vergessen, dass fast 5.000 Bürger ihre Stimme bereits abgegeben haben. Eine Vertagung bringt Sie nicht weiter.
Die Verwaltung und die Mehrheit im Gemeinderat sehen das noch anders. Wie die 4.700 Unterzeichner des Bürgerbegehrens das sehen und welche Meinung sie sich über den Oberbürgermeister, die CDU, die SPD und die Freien Wähler bilden, wir spätestens 2014 bei der Gemeinderatswahl deutlich werden.
Anmerkung der Redaktion: Wir protokollieren die Gemeinderatssitzungen häufig mit – unsere Notizen finden Sie auf unserer Facebook-Seite.
OB Bernhard reagiert auf Kritik: Gemeinderat behält angeblich Steuer in der Hand
Guten Tag!
Weinheim, 13. Dezember 2011. (red/pm) Auf die in „gebotener Höflichkeit“ geäußerte Kritik von mehreren Stadträten hat nun Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) mit einer Pressemitteilung reagiert. Und die ist interessant zu lesen.
OB Bernhard erklärt, dass die Verwaltungsvorlage eine „ungenaue Formulierung“ enthalten habe, die man durch den Ältestenrat habe „präzisieren“ wollen. Inhaltlich hält er daran fest, dass der Personalausschuss das aus seiner Sicht geeignete Gremium sei, denn der sei „überschaubar und kompetent“.
In der morgigen Gemeinderatssitzung darf man eine spannende Diskussion erwarten. Ebenfalls spannend wird sein, wie sich die Fraktionen gegenüber den kritischen Stadträten verhalten – ob deren Vorschlag für ein eigenes, projektbezogenes Gremium angenommen wird oder ob die Fraktionsvorsitzenden Mehrheiten gesammelt haben, um Oberbürgermeister Bernhard den Rücken zu stärken.
Information der Stadt Weinheim:
„Der Gemeinderat behält in allen Phasen der Untersuchung das Steuer in der Hand.“ Mit dieser Zusicherung hat sich Weinheims Oberbürgermeister Heiner Bernhard gestern noch einmal an die Mitglieder des Gremiums gewandt und gleichzeitig erläutert, wie die kommunale Begleitung des externen Personalgutachtens aussehen kann.
„In der Gemeinderatssitzung vom 23. November“, so der OB, „herrschte Konsens darüber, dass die externe Analyse transparent und nachvollziehbar gestaltet werden soll“. Ohne Einschränkungen stehe er zu dem Beschluss, den der Gemeinderat im November gefasst hat.
Das Gremium hatte entschieden, so der Wortlaut des Beschlusses, dass „der Gemeinderat bzw. Vertreter in den Ablauf und in die Berichterstattung des Projekts einbezogen werden“. Um diese ungenaue Formulierung zu präzisieren, sei der Ältestenrat befasst worden. In diesem Zusammenhang sei der Personalausschuss ins Gespräch gekommen, weil es sich dabei um ein bereits bestehendes und nach d’Hondt zusammengesetztes und legitimiertes Gremium des Gemeinderates handelt.
Laut der Hauptsatzung der Stadt Weinheim ist der Personalausschuss sogar ausdrücklich für die „Beratung von wesentlichen Personalmaßnahmen und längerfristigen Perspektiven der Personalpolitik“ zuständig. Der Personalausschuss sei, so der OB, als gemeinderätliches Gremium „überschaubar und kompetent“.
Der OB hat den Fraktionen im Gemeinderat darüberhinaus gestern erneut die größtmögliche Flexibilität für eine kurzfristige Umbesetzung des Personalausschusses eröffnet. „Jede Fraktion kann im Vorgriff auf eine Gemeinderats-Entscheidung Fraktionsvertreter neu benennen“, so der OB.
So könne jede Fraktion für sich entscheiden, ob sie den Mitgliedern der fraktionsübergreifenden Gruppe der so genannten „Personalvergleicher“ einen Sitz überlasse, oder ob sie den Fraktionssprecher oder andere Gemeinderatsmitglieder in den Ausschuss entsende. „Diese Entscheidung sollte unserer Ansicht nach innerhalb der Fraktion getroffen werden“, so der OB.
Bernhard verwies darauf, dass es schon Fraktionen gebe, die pragmatisch auf dieses Angebot eingegangen sind. Auch könnten selbstverständlich alle Mitglieder des Gemeinderates, auch wenn sie nicht im Personalausschuss vertreten sind, als Gäste an allen Sitzung teilnehmen.
Für die so genannte „Kick-Off“-Veranstaltung am 19. Dezember sei daher auch der Große Sitzungssaal des Rathauses frei gehalten. Der Termin selbst sei allerdings keineswegs für erste Weichenstellungen oder Richtungsentscheidungen geplant, sondern stelle lediglich den Arbeitsbeginn dar. arf-Geschäftsführer Dr. Horst Körner werde in der Sitzung sein Vorgehen darstellen.
Generell appellierte Bernhard, die Frage nach dem begleitenden Gremium nicht zum Grundsatzproblem hochzustilisieren. Jede Zwischen-Berichterstattung und jede Beschlussfassung werde natürlich stets im Gesamt-Gemeinderat erfolgen, weil der Personalausschuss ja nur ein beratendes Gremium sei. Dennoch seien alle Gemeinderäte, die im Personalausschuss vertreten sind, natürlich gewählte Mitglieder und damit qualifiziert, die Interessen des Gemeinderats in vollem Umfang im Rahmen ihres Mandats zu vertreten.
Einen schönen Tag wünscht
Das weinheimblog
Stadträte lehnen sich „mit gebotener Höflichkeit“ gegen OB Bernhard auf
Weinheim, 09. Dezember 2011. (red) In der Novembersitzung hat der Gemeinderat beschlossen, einen Gutachter zur Prüfung der Personalausstattung der Stadt zu beauftragen. Aus Sicht vieler Stadträte ist die nämlich zu üppig und damit zu teuer. Andere Städte sollen sehr viel schlanker aufgestellt sein. Die Prüfung soll natürlich unabhängig erfolgen – doch daran gibt es vermehrt Zweifel.
Von Hardy Prothmann

Ob ihm am 14. Dezember das Lachen vergeht? Verschiedene Stadträte sind über das Vorgehen in Sachen "Personal-Gutachter" sauer auf OB Bernhard. Foto: Stadt Weinheim
Der Brief hat es in sich – auch wenn er mit „aller gebotenen Höflichkeit“ geschrieben worden ist. Tatsächlich sind die Verfasser stinksauer. Die Verfasser sind Stadträte, die seit einem Jahr versucht haben, die Personalausstattung der Stadt zu prüfen und wegen „einer nicht sonderlich hohen Kooperationsbereitschaft“ letztlich erreichten, dass der Gutachter per Beschluss beauftragt worden ist.
Unter dem Tagesordnungspunkt 8 wurde am 23. November der Antrag „Beauftragung eines Beratungsunternehmens“ verhandelt und bei nur einer Gegenstimme angenommen. Ein externer Gutachter (arf Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH, Nürnberg) soll demnach die Personalausstattung in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat und der Verwaltung untersuchen.
Wie man aus den Reihen der Gemeinderäte hört, soll Oberbürgermeister Bernhard zunächst ein „Gefälligkeitsgutachten“ versucht haben. Dies sei am Widerstand auch des Gutachters gescheitert.
Nun wurde der Antrag beschlossen und im „Ältestenrat“ besprochen – dort wurde die „Zusammenarbeit“ an den „Personalausschuss“ delegiert. Das Problem: Der Ältestenrat kann keine Beschlüsse fassen und auch niemanden beauftragen.
„Das muss weg vom Personalausschuss“, hat uns ein Stadtrat informiert, der befürchtet: „Sonst mauscheln die das wieder unter sich aus, stellen keine kritischen Fragen und am Ende ist das Geld weg, das Gutachten taugt nix und alles ist beim Alten.“
Stattdessen sollen aus dem Gemeinderat Vertreter gewählt werden, die den Gutachter begleiten. Und obwohl es sonst teils heftige Meinungsverschiedenheiten zwischen den Fraktionen gibt, sollen Linke und Weinheim plus ausdrücklich beteiligt werden, um alle Positionen im Gemeinderat abzubilden – mit dem Personalausschuss wäre das nicht der Fall.
Die Stadträte erinnern den OB in ihrem Schreiben an dessen Worte: „Der Gemeinderat ist und wird selbstverständlich immer Herr des Verfahrens sein“. Zudem fordern die Stadträte ein „Höchstmaß an Transparenz“.
Für OB Bernhard könnte es damit in der Sitzung vom kommenden Mittwoch ungemütlich werden: Sofern ein Viertel der Gemeinderatsmitglieder dies verlangt, können diese die Wahl eines Beratungsausschusses in der Sitzung verlangen und sich natürlich vor der Abstimmung zur Vorgehensweise des OB äußern.
Oberbürgermeister Heiner Bernhard wird dann mit Sicherheit auf seine Rolle hingewiesen: Er ist Leiter der Verwaltung und leitet die Gemeinderatssitzungen. Und er hat die Beschlüsse des Gemeinderats als oberstem Gremium der Stadt umzusetzen – und nicht umgekehrt.
Dokumentation der email an den OB:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
nach der Hauptausschusssitzung am vergangenen Mittwoch wurden wir von verschiedenen Mitgliedern des Ältestenrates darüber informiert, dass nach dem Willen dieses Gremiums der Personalausschuss die gemäß Beschluss vom 23.11.2011 begleitende Arbeit im Zusammenhang mit der Arbeit des Beratungsunternehmens arf erledigen solle. Dieses Vorgehen hat uns in höchstem Maße erstaunt.
Wir können den „Gremiumsfindungsprozess“, den die Verwaltung zu diesem Beschluss eingeschlagen hat, nicht nachvollziehen. Im Punkt 1 des mit großer Mehrheit (bei lediglich einer Gegenstimme) gefassten Beschlussantrages 121/11 vom 23.11.2011 eindeutig vom „Gemeinderat (bzw. Vertreter)“ die Rede. Da in der Sitzung am 23.11.2011 keine Vertreter gewählt wurden, besteht die unveränderte Beschlusslage, dass der Gemeinderat die begleitende Arbeit erledigt oder Vertreter bestimmt. Im übrigen haben wir mit Email vom 28.11.2011 genau auf diese Problematik hingewiesen. Es wäre also noch genug Zeit gewesen, diesen Punkt auf die Tagesordnung der GR-Sitzung am kommenden Mittwoch zu setzten.
Des Weiteren wurde uns mitgeteilt, dass zwischenzeitlich schon ein Kick Off Termin, der für den Verlauf und das Resultat der Beratung von größer Bedeutung ist, vereinbart wurde. Wir müssen feststellen, dass weder Zeitpunkt noch Zeitraum für dieses sehr wichtige Organisationsgespräch im Einvernehmen mit dem Gemeinderat erfolgt ist. Einen Termin an einem Montag um 11.30 Uhr anzuberaumen und dafür 30 min. zu veranschlagen, steht in keinem Verhältnis zu der Aufgabe und der Aufgabenstellung, die uns im Zusammenhang mit dieser Beratung bevorsteht.
Wir möchten in diesem Zusammenhang mit aller gebotenen Höflichkeit Ihre Worte aus der Gemeinderatsitzung vom 23.11.2011 zur Vorlage 121/11 wiedergeben: „Der Gemeinderat ist und wird selbstverständlich immer Herr des Verfahrens sein“. Leider können wir diesen Worten keine Taten folgen sehen, da der Ältestenrat gemäß § 4 der Hauptsatzung nur beratende Funktion hat, was Ihnen als Vorsitzender des Gemeinderates bekannt sein dürfte.
Der Beratungsprozess der arf erfordert im übrigen ein Höchstmaß an Transparenz, damit alle Beteiligte am Ende der Beratung die aufgeworfenen Lösungen mittragen, verstehen und umsetzten können. In diesem Zusammenhang ist es auch nicht zu verstehen, warum Weinheim plus und Die Linke nicht aktiv an der Begleitung der Beratung beteiligt sind bzw. den zwei Gruppierungen eine aktive Begleitung nicht ermöglicht werden soll.
Wir möchten Sie nun dringend bitten, die oben aufgeworfenen Fragen bis Montag 12.12.2011 zu beantworten, damit wir bei den Fraktionssitzungen die Thematik besprechen können !
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Bader
Dr. Alexander Boguslawski
Christian Botz
Klaus Flößer
Constantin Görtz
c
Wird die TSG 1862 auf die Bikerpark-Erweiterung verzichten?

Hohe Unfallgefahr durch gewagte Sprünge (Europa-Meisterschaften in Südfrankreich 2005) - die TSG plant einen Bikepark, durch die Gemeinderatsentscheidung wird die Realisierung fraglich. Bild: wikipedia/Fabrizio Tarizzo
Guten Tag!
Weinheim, 21. Juli 2011. (red) Die TSG 1862 erhählt 100.000 Euro Zuschuss für einen Kunstrasenplatz. Zwischen Stadt und Verein wird ein neuer Vertrag zur Nutzung des Sepp-Herberg-Stadions geschlossen. Der Gemeinderat beschließt eine 33-jähirge Erbpacht für einen „Bikerpark“ – zuwenig für den Verein? Nach unseren Informationen ist der Plan damit geplatzt.
Von Hardy Prothmann
Der Plan lautete so: Auf einem knapp 24.0000 Quadratmeter großen Gelände südlich des Sepp-Herberger-Stadions will die TSG 1862 einen „Bikerpark“ für bmx-Fahrer (bmx = bicycle moto-cross) errichten, eine Fahrradlernstrecke anbieten und eine Rasenfläche für Football.
Der Gemeinderat hat dem stattgegeben – allerdings nicht mit den Rahmenbedingungen, die sich der Verein wünscht. Wegen der Unfallgefahr auf dem Bikerpark (wo man mit speziellen Cross-Rädern weite Sprünge machen können soll), sollte dieser nur Mitgliedern offen stehen und unter Aufsicht befahren werden können.
Dagegen argumentierten verschiedene Stadträte. Die Forderung: Der Park muss aus für nicht-Mitglieder offen sein. Das Problem: Die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls. Das lässt sich aber sicher regeln.
Die TSG wollte aber auch eine Erbpachtdauer von 99 Jahren, doch das sah die Mehrheit des Gemeinderats anders. Christian Botz (CDU) plädierte für eine kürzere Erbpacht von 33 Jahren: „Es ist von Vorteil, wenn wir handlungsfähig bleiben.“ Mit 22 Stimmen gegen 13 Nein-Stimmen und eine Enthaltung wurde der Antrag also mit der Bedingung der öffentlichen Zugänglichkeit und einer Laufzeit von 33 Jahren beschlossen.
Wie wir aus TSG-Kreisen erfahren haben, steht damit die Entwicklung in den Sternen: „33 Jahre sind zu kurz.“ In der Konsequenz heißt das, dass die TSG die Fläche nicht entwickeln wird.
Unter TOP 5 beriet der Gemeinderat einen Zuschuss von 100.000 Euro für den Umbau des Fußball-Hartplatzes in einen Kunstrasenplatz, der insgesamt 440.000 Euro kosten wird. Stadtrat Carsten Labudda (Die Linke) wandte sich dagegen: „Das ist ein schönes Projekt, aber die Stadt hat kein Geld.“ Bei der Abstimmung enthalten sich zwei Stadträte, Labudda und Stadträtin Susanne Tröscher (CDU) gegen die Ausgabe.
Der Zuschuss ist an eine Bedingung geknüpft: Die Stadt schließt mit dem Verein 2012 einen neuen Vertrag zur Nutzung des Sepp-Herberger-Stadins.
Danach übernimmt die STadt 90 Prozent der Betriebskosten für Strom, Wasser, Beregnungsanlage und Flutlicht. Der Kunstrasenplatz ist zur ausschließlichen Nutzung durch die TSG vorgesehen – hier gab es keine Forderungen, diesen auch für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Folge uns!